Ihr Dienstleister mit Sachverstand!

 

Unser Leistungsangebot als Fachanwalt für Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie engagiert und kompetent zum Thema Erben und Vererben.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Eine Patientenverfügung schützt Sie im Alter oder bei plötzlicher schwerer Erkrankung davor, zum bloßen Objekt medizinischer Apparate zu werden. Über die Details informiere ich Sie gerne.

Testament

Das Testament kann eigenhändig verfasst oder notariell beurkundet werden und ist jederzeit abänderbar. Über den Inhalt beraten Sie mit Ihrem Fachanwalt für Erbrecht.

Erbvertrag

Die Beratung mit allen Details erfolgt beim Rechtsanwalt (Fachanwalt für Erbrecht). Der Vertrag kann nicht nur zwischen Eheleuten geschlossen werden, sondern auch zwischen Personen, die nicht miteinander verheiratet oder verwandt sind. Der Erbvertrag wird beim Notar beurkundet.

Berliner Testament

Die Abfassung eines Berliner Testament ist einfach, birgt aber große Gefahren. Lassen Sie sich unbedingt vom Rechtsanwalt (Fachanwalt für Erbrecht) beraten.

Pflichtteil

Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils für alle gesetzlichen Erben. Er kann nur in wenigen extremen Fällen entzogen werden. Jedem gesetzlichen Erben ist also der Pflichtteil sicher.

Schenkung

Auch Schenkungen unterliegen der Steuer, die Steuersätze sind identisch mit der Erbschaftssteuer. Der Fachanwalt für Erbrecht kennt die Möglichkeit, Steuern zu sparen oder ganz zu vermeiden.

Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer muss der Erbe zahlen, wenn das Erbe die steuerlichen Freibeträge übersteigt. Geschickte Gestaltung verhindert Steuern. Lassen Sie sich unbedingt vom Rechtsanwalt (Fachanwalt für Erbrecht) beraten.

Anwaltskosten

Die Höhe der Kosten hängt ab vom Wert des Nachlasses. Sie werden staunen, wie günstig eine Erstberatung beim Rechtsanwalt (Fachanwalt für Erbrecht) ist.

Fragen Sie den Rechtsanwalt unbedingt schon zu Beginn des Beratungsgesprächs nach den Kosten. Gerne wird Ihnen diese Frage auch schon am Telefon beantwortet werden.

Übrigens: Die Gebühren des Fachanwalts für Erbrecht sind nicht höher als die Gebühren beim nicht spezialisierten Allgemein-Anwalt.


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