Unser Leistungsangebot als Fachanwalt für Familienrecht
Wir beraten und vertreten Sie engagiert und kompetent in allen Belangen.
Scheidung
Endgültiges Scheitern der Ehe ist Voraussetzung für eine Scheidung. Den Antrag muss ein Rechtsanwalt stellen. Der ausgewiesene Spezialist ist der Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht.
Unterhalt
Unterhalt bekommt, wer nicht selbst für sich sorgen kann, z.B. wegen Kinderbetreuung oder wegen Krankheit. Die Höhe des Unterhalts hängt von der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen ab.Ihr Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht) errechnet für Sie die Höhe des Unterhalts.
Kindesunterhalt
Minderjährige Kinder haben regelmäßig Anspruch auf Kindesunterhalt, weil sie nicht arbeiten und deshalb ohne Einkünfte sind.Trennung der Ehe
Jeder Bürger hat das Recht, sich jederzeit von seinem Ehepartner/-partnerin zu trennen. Von uns erfahren Sie auch die Voraussetzungen für eine Trennung / Scheidung auch nach ausländischem Recht.Trennung
Die Trennung der Eheleute ist regelmäßig Voraussetzung für die Scheidung der Ehe. Die Trennung muss 1 Jahr andauern, sie kann auch in der Ehewohnung erfolgen. Ausnahmen vom Trennungsjahr nennt Ihnen Ihr Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht).Ehevertrag
Ein Ehevertrag sollte vor der Hochzeit, er kann aber auch danach geschlossen werden. Über den Inhalt berät Sie Ihr Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht).Umgangsrecht
Nach der Trennung hat der Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, einen Anspruch auf Ausübung des Umgangsrechts, also die Kinder regelmäßig zu sehen. Bei Problemen hilft der Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht).Zugewinn
Ohne Ehevertrag ist das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen bei der Scheidung zu teilen. Die Berechnung ist kompliziert und wird vom Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht) vorgenommen.Anwaltskosten
Die Höhe der Kosten hängt ab von den Streitwerten. Diese setzt das Gericht fest. Sie werden übrigens staunen, wie günstig z.B. eine Erstberatung beim Rechtsanwalt (Fachanwalt für Familienrecht) ist. Fragen Sie den Rechtsanwalt unbedingt schon beim ersten Kontakt nach den Kosten. Gerne wird Ihnen diese Frage auch schon am Telefon beantwortet werden.
Es wird Sie überraschen, dass die Gebühren des Fachanwalts für Familienrechts nicht höher sind als die Gebühren beim nicht spezialisierten Allgemein-Anwalt.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch, wenn Sie die Kosten unserer Tätigkeit nicht selbst tragen können. Wir beantragen dann mit Ihnen Prozesskostenhilfe. Nach Bewilligung bezahlt die Staatskasse den Rechtsanwalt, natürlich auch den Fachanwalt für Familienrecht, und erlässt die Gerichtskosten.
Zum
Thema Familienrecht lesen Sie auch die Info-Broschüre “Fachanwälte
für Familienrecht”, (320 KB)



