mit Erfahrung
helfen

 

Wir über uns

Unsere Kanzlei wurde 1986 gegründet. Von Anfang an mit dem Schwerpunkt Familienrecht und dem eng damit verbundenen Erbrecht.

Rolf HeinrichsRechtsanwalt Heinrichs verfügt somit über große Erfahrung im gesamten Familienrecht. Dazu gehören u.a. das Scheidungsrecht, das Unterhaltsrecht für Ehegatten und Kinder sowie insbesondere die Vermögensauseinandersetzung (Zugewinn) etc.

Die von uns konzipierten Eheverträge regeln alle angesprochenen Fragen eindeutig und nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Von uns bei Scheitern der Ehe entworfene Trennungsvereinbarungen beenden jeden Streit zuverlässig.

Natürlich vertreten wir Sie vor jedem deutschen Familiengericht bundesweit ohne Mehrkosten!

Infolge der Spezialisierung erwarb Rechtsanwalt Rolf Heinrichs bereits im Jahr der Einführung 1997 die Qualifizierung als Fachanwalt für Familienrecht, führt diese Bezeichnung allerdings nicht mehr. RA'in Hensel besitzt diese Qualifizierung als Fachanwältin für Familienrecht. Nach Einführung des Fachanwalts für Erbrecht im Jahr 2005 war die gesammelte praktische Erfahrung in zahlreichen Erbrechtsfällen die Grundlage dafür, dass Rechtsanwalt Heinrichs bereits 2006 das Recht der Bezeichnung als Fachanwalt für Erbrecht durch die dafür zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen wurde.

Als Fachanwalt für Erbrecht verfügt Rechtsanwalt Heinrichs über zertifiziertes Fachwissen, das Ihnen sachgerechte Abfassung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag) garantiert. Natürlich helfen wir Ihnen gerne bei allen Formalitäten mit dem Nachlassgericht. Ihre Pflichtteilsansprüche setzen wir durch, unrealistische Vorstellungen von Miterben weisen wir zurück. Zahlreiche Regelungen für die Übergabe von Immobilien schon zu Lebzeiten mit Rückforderungsrecht wurden von uns entworfen und umgesetzt. Dadurch ist garantiert, dass Ihnen Ihre Kinder auch nach der Überschreibung von Immobilien nicht auf dem Kopf herumtanzen.

Fußend auf großer praktischer juristischer Erfahrung beraten und vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten im ständigen Dialog, sehr persönlich und ganz nah an ihren persönlichen Problemen. Wir servieren keinen Champagner und veranstalten keine Kunstausstellungen in unseren Kanzleiräumen. Statt dessen konzentrieren wir uns auf Beratung und Vertretung auf hohem fachlichen Niveau. Wir hören Ihnen gerne zu, wenn Sie Ihre Probleme schildern.

Rechtsanwalt Heinrichs gehört der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und Erbrecht im DAV an und ist Mitbegründer und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Familienrecht Fürth.